Bundesinstitut für Arzneimittel
und Medizinprodukte
Grundsatzurteil des
Bundessozialgerichts vom 19. März
2002 :
„Im medizinischen Alltag besteht
offenkundig ein dringendes
Bedürfnis nach einem
zulassungsüberschreitenden
Einsatz von Arzneimitteln.“