Bundesinstitut für Arzneimittel
und Medizinprodukte
Die Zulassung des Arzneimittels
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Zulassungsantrag des pharmazeutischen
Unternehmers, § 21 Absatz 3 AMG
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Aus Kosten-/Zeitgründen oftmals
Beantragung einer engen Indikation
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Zulassungsbehörde ist an die Antragstellung
gebunden
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Erweiterung des Anwendungsgebietes:
neuer
Zulassungsantrag (§ 29 Absatz 3 AMG)