Bundesinstitut für Arzneimittel
und Medizinprodukte
Off label use aus Sicht der ärztlichen
Anwendung
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Merke:
Im Einzelfalle kann sowohl der
Verzicht auf den indikationsfremden Einsatz
eines Arzneimittels als auch der off label use
im Falle der Schädigung des Patienten
haftungsbegründend sein
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Rechtsfolge: Schadensersatz,
Schmerzensgeld (§§ 823, 847 BGB)