Bundesinstitut für Arzneimittel
und Medizinprodukte
Off label use aus Sicht der ärztlichen Anwendung
•Merke: Im Einzelfalle kann sowohl der Verzicht auf den indikationsfremden Einsatz eines Arzneimittels als auch der off label use im Falle der Schädigung des Patienten haftungsbegründend sein
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•Rechtsfolge: Schadensersatz, Schmerzensgeld (§§ 823, 847 BGB)